Zertifizierung von Munition
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Begründung Hersteller bzw. Vertreiber von Munition in Polizei- waffen haben durch ein vom PTI (Polizeitechni- sches Institut) anerkanntes unabhängiges Institut die Erfüllung vorgeschriebener Forderungen nach- zuweisen. |
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Nachweis Durch Anwendung der Prüfverfahren gemäß den Erprobungsrichtlinien zur Technischen Richt- linie "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert". |
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Zertifikat Nach Bestehen umfangreicher Prüfungen sowie Einhaltung vorgegebener Funktionsmerkmalen erteilt das Prüfinstitut ein Zertifikat. Erst mit die- sem können sich Hersteller an Ausschreibungen im Rahmen einer Beschaffungsmaßnahme betei- ligen. |
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