Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
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Zulassung und Beschusspflicht | |
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Beschussprüfung Bei dem Beschuss von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist zu prüfen, ob die höchstbeanspruchten Teile dieser Waffen der Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwendung der zugelassenen Munition ausgesetzt werden (Haltbarkeit). Weitere Prüfungen sind die der - Kennzeichnung nach §24 Waffengesetz - Funktionssicherheit - Maßhaltigkeit - Beschaffenheitsprüfung von Gegenständen | |
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Prüfzeichen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie deren höchstbeanspruchte Teile sind mit dem amtlichen Beschusszeichen zu versehen, wenn sie mindestens weißfertig sind und die Beschussprüfung keine Beanstandung ergeben hat. Andernfalls sind sie mit dem amtlichen Rückgabezeichen zu versehen. |






